29. Januar 1986 Die Kölsch-Konvention, in der u.a. festgelegt ist, welches Bier sich Kölsch nennen darf, wird vom Bundeskartellamt anerkannt.
29. Januar 1986 Kölsch wird als Bierspezialität von der EU in den Kreis der geschützten regionalen Spezialitäten aufgenommen.