Christina Plum

Die etwas andere Hexe von Köln

Im Jahre 1629 klagte die seinerzeit 24-jährige Obstverkäuferin Christina Plum große Teile der Kölner Oberschicht der Hexerei an. Unter den beschuldigten Personen waren unter anderen der Dechant von St. Andreas, Hartger Henot , der Bruder der 1627 wegen Hexerei beschuldigten und hingerichteten Katharina Henot und die Frau des Bürgermeisters Hardenrath. Laut der Plumschen Anklage habe diese oftmals Unzucht mit dem Teufel und auch mit geistlichen Personen getrieben.¹

Dies war das erste Mal, daß führende Persönlichkeiten der Kölner Bevölkerung der Hexerei angeklagt wurden.

Daraufhin wurde Christina Plum, die Tochter eines Gaffelboten, das erste Mal vom Rat verhört.

Im Verlauf des Verhörs klagt sie ebenfalls den am Verhör beteiligten Gerichtsbeamten, Doktor Friedrich Wischius (auch Wissius ²), an. Man habe sich zum Hexentanz im Weingarten Henots getroffen. 20-30 Personen sollen hieran teilgenommen haben. ³

Katharina Henot soll ihr ein halbes Jahr nach deren Hinrichtung im schwarzen Dunst erschienen sein. Christina Plum habe aber nur ihre Stimme gehört.⁴

Zur selben Zeit mußte sich der Kölner Rat Vorwürfe des Erzbischofs Ferdinand von Bayern gefallen lassen, zu lasch die Verfolgung der Hexerei zu betreiben. Der Rat wurde bereits spöttisch "Patroni Veneficarum" (Schützer der Giftmischerinnen) bezeichnet.⁵

Da man sich diesem Vorwurf nicht länger aussetzen wollte, und die Empörung in der Kölner Bevölkerung groß war, überstellte man Christina Plum am 23.5.1629 an das Hohe Weltliche Gericht.

Da man Sie aber eher in der Opferrolle und als Zeugin ansah, wurde sie mit der Auflage freigelassen, über die Vorwürfe und die beteiligten Personen Stillschweigen zu bewahren.

Da sich Christina Plum nicht an die Auflagen hielt, wurde sie kurze Zeit später erneut verhaftet und mit verbundenen Augen im Frankenturm verhört. Bei der darauf folgenden Überstellung an den Greven am 17.12.1629 wurden die Verhörprotokolle des Rates mit Bedacht zurückgehalten. ⁶ Bei der anschließenden peinlichen Befragung brachte man Christina Plum dazu, sich selber der Hexerei zu bezichtigen. Das war in den Augen der Ankläger auch notwendig, da man Schwierigkeiten hatte, ihr überhaupt etwas vorzuwerfen, da sie sich weder zur Buhlschaft mit dem Teufel noch zur Hexerei bekannte. ⁷

Am 16.1.1630 wurde Christina Plum durch das Schöffengericht zum Tode verurteilt. Man führte sie nach Melaten, wo sie erdrosselt und anschließend verbrannt wurde. ⁸ Angaben zufolge bestieg Christina Plum den Scheiterhaufen mit einem dicken Aktenbündel um den Hals. ⁹

1 Vgl. Macha, Jürgen und Herborn, Wolfgang: Kölner Hexenverhöre aus dem 17. Jahrhundert. S. 13.

2 Vgl. Franken, Irene und Hoerner, Ina: Hexen. Verfolgung in Köln. S. 103.

3 Vgl. Macha, Jürgen und Herborn, Wolfgang: Kölner Hexenverhöre aus dem 17. Jahrhundert. S. 13, 18.

4 Vgl. Franken, Irene und Hoerner, Ina: Hexen. Verfolgung in Köln. S. 101.

5 Vgl. Franken, Irene und Hoerner, Ina: Hexen. Verfolgung in Köln. S. 104.

6 Vgl. Franken, Irene und Hoerner, Ina: Hexen. Verfolgung in Köln. S. 106.

7 Vgl. Franken, Irene und Hoerner, Ina: Hexen. Verfolgung in Köln. S. 107.

8 Vgl. Macha, Jürgen und Herborn, Wolfgang: Kölner Hexenverhöre aus dem 17. Jahrhundert. S. 72.

9 Vgl. Franken, Irene und Hoerner, Ina: Hexen. Verfolgung in Köln. S. 107.

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